Allgemeines
Im Hohenheimer Management-Master gibt es derzeit rund 250 Studienplätze.
Der Hohenheimer Management-Master umfasst 4 Semester. Beginnen können Sie immer zum Wintersemester.
Studierende, die für den Hohenheimer Master in Management zugelassen werden, müssen den Studentenwerks- und Verwaltungsbeitrag von ca. 180 Euro entrichten. Speziell für den Master fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Genauere Informationen finden Sie hier.
Ja, der HMM wurde 2015 von AQUAS akkreditiert.
Studienorganisation
Soweit sie gedruckt vorliegen, können Sie Vorlesungsbegleiter zu den Veranstaltungen im AStA-Skriptenbüro erwerben. Das Büro befindet sich in der Fruwirthstraße 24. Die Öffnungszeiten und weitere Informationen zum AStA-Skriptenbüro finden Sie auf deren Website.
Soweit Vorlesungsbegleiter nicht gedruckt vorliegen oder auch ergänzend zur gedruckten Fassung stehen viele Vorlesungsmaterialien auf ILIAS zum Download für Sie bereit. Sie können sich mit Ihrer Hohenheimer Benutzerkennung einloggen.
Sie müssen bei der Anmeldung zwischen Studienleistungen und Prüfungsleistungen unterscheiden. Ob eine Veranstaltung eine Studien- oder eine Prüfungsleitung ist, können Sie dem Studienplan entnehmen.
- Prüfungsleistungen werden zentral vom Prüfungsamt organisiert. Eine Anmeldung erfolgt direkt über das Prüfungsamt. Prüfungstermine für aktuelle Semester finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes.
- Die Termine und Anmeldungen zu Studienleistungen werden von den Lehrstühlen organisiert. Studienleistungen sind ebenfalls über das Prüfungsamt anzumelden. Zu individuellen Leistungskomponenten oder beratungserforderlichen Teilen gibt es entsprechende Informationen in den zugehörigen Lehrveranstaltungen bzw. spezifische Beratungsangebote am veranstaltenden Lehrstuhl (z.B. bei Übungen, Seminaren, Fallstudien, Planspielen usw.). Wenden Sie sich bei allen Fragen hierzu direkt an den betreffenden Lehrstuhl.
Master-Thesis
Vor allem benötigen Sie zunächst einen Betreuer für Ihre Arbeit. Sie müssen sich daher entscheiden, in welchem Fach Sie Ihre Master-Thesis gerne anfertigen würden. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihre Master-Thesis entweder in einem Ihrer Schwerpunktfächer anzufertigen, in einem Ihrer gewählten Ergänzungsfächer oder im Fach Allgemeine Betriebswirtschaftslehre.
Tipp: Eventuell müssen Sie sich bei den Lehrstühlen um die Übernahme einer Master-Thesis bewerben. Beachten Sie dazu die Hinweise der Lehrstühle (Bewerbungsfristen usw.). Informieren Sie sich daher frühzeitig, wie der Ablauf am Lehrstuhl Ihrer Wahl geregelt ist.
Das Thema Ihrer Master-Thesis legt Ihr Betreuer in der Regel mit Ihnen gemeinsam fest.
Sie müssen Ihre Master-Thesis beim Prüfungsamt anmelden. In der Regel erledigt das nach Festlegung des Themas Ihr betreuender Lehrstuhl für Sie, wenn Sie dort Ihr Anmeldeformular unterschreiben. Vor einer Anmeldung beim Prüfungsamt benötigen Sie einen Betreuer und ein Thema für Ihre Master-Thesis.
Sie müssen die Master-Thesis in zweifacher Ausfertigung und in elektronischer Form beim SIZ abgeben.
Achtung: Eine Abgabe beim betreuenden Lehrstuhl ist nicht vorgesehen und erbringt keinesfalls den erforderlichen Aktennachweis einer rechtzeitigen Abgabe.
Die zentralen Hauptregeln sind durchweg identisch und können bei Bedarf auch in einschlägigen Büchern nachgelesen werden. Dies betrifft vor allem das wissenschaftlich saubere Zitieren.
Achtung: wer hier markante Fehler begeht (vor allem: Übernahme von Gedankengut aus einer nicht genannten Quelle), riskiert das Bestehen der gesamten Thesis überhaupt.
Was Anforderungen an diverse Merkmale der äußeren Aufmachung betrifft, wie Schriftgröße, Formatierung, Abbildungs-Einfügung usw., können durchaus bei Ihrem betreuenden Lehrstuhl gewisse Feinheiten deutlicher geregelt sein als anderswo. Das hängt oft mit den häufig vorkommenden Fragen des jeweiligen Fachgebiets zusammen: Beim einen sind das Formalien, beim anderen Paragraphen, woanders Graphiken. Informieren Sie sich dazu unbedingt bei dem Lehrstuhl, an dem Sie Ihre Master-Thesis verfassen.
Die Prüfungsordnung sieht eine Bearbeitungszeit von drei Monaten vor. Auf begründeten Antrag kann der Bearbeitungszeitraum vom Prüfungsausschuss um bis zu sechs Wochen verlängert werden. Wenn eine solche Verlängerung bei Ihnen nötig zu werden droht, unternehmen Sie bitte rechtzeitig den erforderlichen Schritt: die Antragstellung.
Achtung: es gibt zwei Sorten von Gründen, nämlich persönliche und themenbezogene. Persönliche Gründe weisen Sie selbst durch geeignete Bescheinigungen nach (ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Inhaftierungsnachweis, amtliche Bestätigung des Brandtotalschadens des vorher bewohnten Hauses o.ä.). Themenbezogene Gründe, wie etwa unerwartetes Nichtmitmachen eines Praxispartners der Fa. X mit zentraler themenbezogener Bedeutung o.ä., müssen vom betreuenden Lehrstuhl bestätigt werden, ehe der Antrag an den Prüfungsausschuss geht. Dabei muss der Lehrstuhl auch das Ausmaß der zeitlichen Verzögerungskonsequenz bestätigen.
Die Bewertung Ihrer Master-Thesis erfolgt durch einen Erst- und einen Zweitgutachter. Wer Ihre Arbeit betreut, erstellt auch das Erstgutachten und gibt die Erstnote. Der Zweitgutachter wird vom Betreuer bei Themenbestätigung festgelegt. Die Benotung Ihrer Arbeit kann bis zu drei Monate dauern.
Sie beenden Ihr Studium nicht mit Abgabe der Master-Thesis, sondern erst mit Zeugnisübergabe bzw. Exmatrikulation durch das Prüfungsamt. Bis dahin sind Sie an der Universität Hohenheim immatrikuliert und sind grundsätzlich studiengebührenpflichtig. Es besteht allerdings in bestimmten Fällen die Möglichkeit, anteilig die Studiengebühren des letzten angebrochenen Semesters zurückerstattet zu bekommen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Website des Prüfungsamtes.
Im Zweifelsfall gilt der exakte Wortlaut der für die Master-Thesis einschlägigen Paragraphen der Prüfungsordnung. Das sind die §§ 21, 36 und 44. Dort sollten Sie nachlesen, wenn es bei Ihnen um konkrete Details geht. Die Prüfungsordnung ist in jedem Fall die verlässlichere Quelle!